Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig
Anlässe und Veranstaltungen von Privaten in öffentlichen Grünanlagen und Parks sind bewilligungspflichtig. Interessierte Veranstalter müssen einen entsprechenden Antrag an die Allmendverwaltung (Tiefbauamt) stellen.
» Antrag um Reservation für eine Veranstaltung auf Allmend (pdf)
Anlässe und Veranstaltungen von Privaten in öffentlichen Grünanlagen und Parks sind bewilligungspflichtig. Interessierte Veranstalter müssen einen entsprechenden Antrag an die Allmendverwaltung (Tiefbauamt) stellen.
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