In Würde Abschied nehmen
Wer einen nahe stehenden Menschen verliert, ist aufgewühlt. Wir setzen uns dafür ein, die Wünsche der Verstorbenen und ihrer Angehörigen zu erfüllen.
Die Angehörigen sind in einem Todesfall aufgefordert, die Bestattungs-Formalitäten so rasch wie möglich auf dem Büro Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen, Rittergasse 11, 3. Stock, persönlich anzumelden.
Die unentgeltliche Bestattung
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Kantons Basel-Stadt hat das Recht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung.
Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet die Beratung der Hinterbliebenen durch die Mitarbeiter/innen des Bestattungswesens, die Einsargung in einen Basler Staatssarg, das Einkleiden in ein Leichenhemd, die Überführung der verstorbenen Person auf einen Basler Friedhof, die Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum, eine Trauerfeier mit Orgelbegleitung in einer Friedhofkapelle, die Einäscherung, die Benützung eines Erdreihen-, Urnenreihen- oder anonymen Gemeinschaftsgrabes für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist, sowie die Beisetzung der Urne oder die Beisetzung des Sarges in einem Grabe.
Wer einen nahe stehenden Menschen verliert, ist aufgewühlt. Wir setzen uns dafür ein, die Wünsche der Verstorbenen und ihrer Angehörigen zu erfüllen.
Die Angehörigen sind in einem Todesfall aufgefordert, die Bestattungs-Formalitäten so rasch wie möglich auf dem Büro Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen, Rittergasse 11, 3. Stock, persönlich anzumelden.
Die unentgeltliche Bestattung
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Kantons Basel-Stadt hat das Recht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung.
Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet die Beratung der Hinterbliebenen durch die Mitarbeiter/innen des Bestattungswesens, die Einsargung in einen Basler Staatssarg, das Einkleiden in ein Leichenhemd, die Überführung der verstorbenen Person auf einen Basler Friedhof, die Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum, eine Trauerfeier mit Orgelbegleitung in einer Friedhofkapelle, die Einäscherung, die Benützung eines Erdreihen-, Urnenreihen- oder anonymen Gemeinschaftsgrabes für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist, sowie die Beisetzung der Urne oder die Beisetzung des Sarges in einem Grabe.
Alle Wünsche, die über dieses Grundangebot hinausgehen, sind kostenpflichtig. Es gibt viele Möglichkeiten, die Trauerfeier und das Begräbnis anders zu gestalten. Die nebenstehenden Merkblätter (zum Herunterladen als pdf) und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben dazu gerne Auskunft.

