Schützen und Fördern
Obwohl Basel-Stadt über wenig unbebaute Flächen verfügt, findet man zumindest kleinräumig reizvolle Landschaften. Dazu zählen auch Elemente traditioneller Landnutzung wie Hochstamm-Obstbäume oder Wiesen. Diese wertvollen Landschaftselemente gilt es für zukünftige Generationen zu sichern.
Durch seine spezielle Lage am Übergang von Oberrheinischen Tiefebene und Hochrhein, wo das Klima wärmer und trockener ist als in weiten Teilen des Schweizerischen Mittellandes, findet sich im Kanton Basel-Stadt eine spezielle Flora und Fauna. Durch seine Lage spielt das Kantonsgebiet auch im grossflächigen Biotopverbund des Rheintals eine Schlüsselrolle.
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und das kantonale Gesetz über den Natur und Landschaftsschutz verpflichten den Kanton dazu, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. In Basel-Stadt bezeichnet seit 1996 das behördenverbindliche Naturschutzkonzept diejenigen Gebiete, in denen Naturschutz vorrangig ist oder die naturschutzfachlich zu entwickeln sind. Das Kernthema des Konzepts ist der Arten- und der Biotopschutz. Mit der Sicherung und Mehrung der natürlichen Lebensräume und der Förderung von Biotopverbundsystemen soll dem allgemeinen Artenrückgang entgegengewirkt werden.
Das kantonale Inventar der schützenswerten Naturobjekte gibt Auskunft über die besonders wertvollen Flächen des Kantons.
Ökologischer Ausgleich
In intensiv genutzten Gebieten ausser-und innerhalb von Siedlungen sorgen die Kantone für ökologischen Ausgleich mit Hecken, Feldgehölzen, Uferbestockungen und anderer naturnaher Vegetation. Dies fordert seit 1987 der Artikel 18b des NHG. Dieser Ausgleich umfasst auch Entsiegelungen von Belagsflächen, standortheimische Pflanzungen oder die Schaffung von Nistgelegenheiten. Ökologischer Ausgleich ist nicht zu verwechseln mit Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen im Rahmen von konkreten Bauvorhaben.
Obwohl Basel-Stadt über wenig unbebaute Flächen verfügt, findet man zumindest kleinräumig reizvolle Landschaften. Dazu zählen auch Elemente traditioneller Landnutzung wie Hochstamm-Obstbäume oder Wiesen. Diese wertvollen Landschaftselemente gilt es für zukünftige Generationen zu sichern.
Durch seine spezielle Lage am Übergang von Oberrheinischen Tiefebene und Hochrhein, wo das Klima wärmer und trockener ist als in weiten Teilen des Schweizerischen Mittellandes, findet sich im Kanton Basel-Stadt eine spezielle Flora und Fauna. Durch seine Lage spielt das Kantonsgebiet auch im grossflächigen Biotopverbund des Rheintals eine Schlüsselrolle.
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und das kantonale Gesetz über den Natur und Landschaftsschutz verpflichten den Kanton dazu, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. In Basel-Stadt bezeichnet seit 1996 das behördenverbindliche Naturschutzkonzept diejenigen Gebiete, in denen Naturschutz vorrangig ist oder die naturschutzfachlich zu entwickeln sind. Das Kernthema des Konzepts ist der Arten- und der Biotopschutz. Mit der Sicherung und Mehrung der natürlichen Lebensräume und der Förderung von Biotopverbundsystemen soll dem allgemeinen Artenrückgang entgegengewirkt werden.
Das kantonale Inventar der schützenswerten Naturobjekte gibt Auskunft über die besonders wertvollen Flächen des Kantons.
Ökologischer Ausgleich
In intensiv genutzten Gebieten ausser-und innerhalb von Siedlungen sorgen die Kantone für ökologischen Ausgleich mit Hecken, Feldgehölzen, Uferbestockungen und anderer naturnaher Vegetation. Dies fordert seit 1987 der Artikel 18b des NHG. Dieser Ausgleich umfasst auch Entsiegelungen von Belagsflächen, standortheimische Pflanzungen oder die Schaffung von Nistgelegenheiten. Ökologischer Ausgleich ist nicht zu verwechseln mit Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen im Rahmen von konkreten Bauvorhaben.
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