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Kanton Basel-Stadt

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Invasive, gebietsfremde Pflanzen & Tiere

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Unter gebietsfremden Arten versteht man solche Pflanzen- und Tierarten, die sich in einem Gebiet nur infolge direkter oder indirekter menschlicher Mitwirkung ausbreiten. Nach der Entdeckung Amerikas eingeführte Pflanzen bezeichnet man als Neophyten, Pilze als Neomyceten und Tiere als Neozoen. Gebietsfremde Pflanzen und Tiere können zu einem Problem werden, wenn sie sich nicht nur zu etablieren vermögen, sondern einheimische Arten verdrängen und damit die Ökosysteme empfindlich stören und verändern. Weltweit betrachtet tragen solche invasiven, gebietsfremden Arten zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Auch in der Schweiz haben sich diese Arten in den letzten Jahren als Gefährdung für die biologische Vielfalt bestätigt. Manche Arten können ausserdem zu Gesundheitsproblemen beim Menschen führen, wie z. B. Ambrosia.

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen SKEW beobachtet u. a. die Ver- und Ausbreitung von Neophyten und führt die invasiven Arten in einer Schwarzen Liste.

» Schwarze Liste

Das Einbringen solcher invasiver Arten soll verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert werden. Die erforderlichen Massnahmen sollen neu in der revidierten Freisetzungsverordnung geregelt werden. Für den Vollzug der Freisetzungsverordnung ist das Kantonale Laboratorium zuständig.

Bekämpfung von invasiven, gebietsfremden Pflanzen (invasiven Neophyten)
Die Bekämpfung eines bereits etablierten Bestandes invasiver Neophyten gestaltet sich in aller Regel langwierig und mühsam. Grosse Bedeutung kommt daher der Prävention zu. Es geht primär um die Vermeidung der Ansiedelung und der Bestandesbildung.
Bei der Bekämpfung ist blinder Aktionismus fehl am Platze. Mangelnde Kenntnis der Arten, insbesondere ihrer Fortpflanzungsbiologie, falsche Methoden und fehlende Kontinuität führen schnell zu grossem Arbeitsaufwand ohne jegliches Resultat oder sogar zur Weiterverbreitung und Förderung der Arten.
Damit ein Einsatz erfolgreich verläuft, ist eine kompetente Planung unter Berücksichtigung aller wichtigen Aspekte entscheidend. Es gilt, zuerst die Ursachen für den Befall abklären, danach die geeignete Bekämpfungsmethode festlegen und schliesslich das Pflanzenmaterial fachgerecht zu entsorgen.

Hilfestellung dazu bietet die Kantonale Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz der Stadtgärtnerei.
Kontakt
Dr. Yvonne Reisner
Tel: +41 (0) 61 267 67 37
Fax: +41 (0) 61 267 67 42

Fachbereich Natur Landschaft Bäume
Rittergasse 4
CH - 4001 Basel