Massnahmen aufgrund der Schadstoffbelastung im Freizeitgartenareal Dreispitz

Im Hinblick auf die Arealentwicklung Dreispitz wurde eine Altlastenuntersuchung durchgeführt, um die Kosten für eine allfällige Sanierung zu ermitteln. Die Auswertungen ergaben, dass die Humusschicht (Oberboden) des Freizeitgartenareals Dreispitz eine hohe Schadstoffbelastung aufweist. Um weder Mensch noch Tier zu gefährden, arbeitet die Stadtgärtnerei Basel zusammen mit dem Familiengartenverein einen Vorgehensplan aus, wie das Areal bis mindestens 2020 betrieben werden kann.

 

Das Familiengartenareal Dreispitz umfasst rund hundert Parzellen, einige wenige mit der Möglichkeit, Kleintiere zu halten. Dass sich seit Beginn der Gartennutzung Mitte des letzten Jahrhunderts teilweise eine Deponie befindet, war bekannt und im öffentlichen Kataster der belasteten Standorte mit „weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig“ angemerkt.

Als Vorbereitung auf die nach 2020 startende Arealentwicklung am Walkeweg sollten die Sanierungskosten der Altlast geschätzt werden. In Absprache mit der Stadtgärtnerei Basel und dem Familiengartenverein gab Immobilien Basel-Stadt im Herbst 2016 eine altlastenrechtliche Untersuchung in Auftrag. Die Ende 2016 vorliegenden Ergebnisse lieferten Hinweise darauf, dass auch die Humusschicht belastet sein könnte. Deshalb wurde anschliessend der Oberboden punktuell analysiert. Die Resultate liegen vor, entsprechende Massnahmen wurden erarbeitet. Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass nur die tieferen Bodenschichten betroffen sind, weist auch die Humusschicht – also die Schicht, auf der gegärtnert wird – stellenweise eine hohe Schadstoffbelastung auf. Diese Schadstoffe stammen vermutlich weitgehend aus der Deponie, desweitern wurden sie mit der Nutzung in den Boden eingetragen.

Von den untersuchten Gartenparzellen überschreiten vier die zulässigen Werte. In diesen Gärten gilt von Gesetzes wegen per sofort ein Verbot zur Nutzung als Gemüsegarten. Auf den restlichen Gartenparzellen wurden ebenfalls erhöhte Werte festgestellt, die jedoch noch kein Nutzungsverbot auslösen. Dennoch soll der Kontakt mit dem Boden vermieden und auf den Anbau von Gemüse mit hohen Bleiaufnahmeraten (wie z.B. Karotten, Knollensellerie, Radieschen, Kopfsalat, etc.) verzichtet werden. Weitere Bodenuntersuchungen sind in Absprache mit dem Amt für Umwelt und Energie vorgesehen.

Die Stadtgärtnerei erarbeitete zusammen mit dem Vorstand des Familiengartenvereins Dreispitz eine mögliche Vorgehensweise, wie das Areal bis zu seiner ohnehin geplanten Aufhebung im Jahr 2020 respektive 2025 weiter betrieben werden kann. Unter den gegebenen Umständen ist die Nutzung der Gärten weiterhin möglich. Auf Gemüseanbau im gewachsenen Boden muss aber verzichtet werden. In vom gewachsenen Boden abgesetzten Gebinden oder Hochbeeten können weiterhin Gemüse und Erdbeeren angebaut werden. Die Gärten können auch in Rasenflächen und Blumenrabatten umgestaltet werden, damit der direkte Kontakt mit offenen Bodenflächen möglichst ausgeschlossen wird. Die Gärten sollen weiterhin als grünes Wohnzimmer genutzt werden. Für die damit verbundenen Umtriebe sollen die Pächterinnen und Pächter angemessen entschädigt werden.

Am 29. Juni stellte die Stadtgärtnerei den Pächtern und Pächterinnen anlässlich einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung die Resultate der Bodenuntersuchung sowie die weiteren Sicherheitsvorkehrungen vor. Vertreter der Stadtgärtnerei Basel, des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt beantworteten die Fragen der Mitglieder und suchen mit ihnen gemeinsam eine für alle gangbare Lösung.

 

 

 

 

 

 

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