Verbesserter Naturschutz: Vernehmlassung zur Unterschutzstellung von zwei Naturobjekten

Trotz der städtisch geprägten Struktur weist der Kanton Basel-Stadt Gebiete auf, die für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Lebensraum bieten. Zwei dieser schützenswerten Naturobjekte sind das Amphibienlaichgebiet Weilmatten und die Wieseböschung Mühlematten in der Gemeinde Riehen. Der Regierungsrat hat dem Bau- und Verkehrsdepartement die Ermächtigung erteilt, das Vernehmlassungsverfahren für die Unterschutzstellung dieser Naturobjekte durchzuführen.

Der Kanton Basel-Stadt verfügt über schützenswerte Naturobjekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung. Sie tragen nicht nur zu einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt bei, sondern ganz direkt auch zur Lebensqualität im Stadtkanton. Um diese Gebiete auch für nachfolgende Generationen zu sichern, sollen sie unter Schutz gestellt werden. Der Regierungsrat hat nun das Bau- und Verkehrsdepartement ermächtigt, für das Amphibienlaichgebiet Weilmatten und die Wieseböschung Mühlematten ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Beide Naturobjekte befinden sich in den Langen Erlen im Landschaftspark Wiese und sind wichtig für den Biotopverbund und somit für die Vernetzung von artenreichen Lebensräumen.

Das Amphibienlaichgebiet Weilmatten liegt rechtsufrig der Wiese zwischen der Wiesendamm-Promenade und der Landesgrenze. Es besteht aus mehreren Weihern und weist eine reich strukturierte Umgebung auf. Wie der Name schon sagt, ist es insbesondere für gefährdete Amphibienarten ein wichtiger Lebensraum, so kommen dort beispielsweise der seltene Laubfrosch und der Kammmolch vor. Weiter leben in und um die Weiheranlagen gefährdete Pflanzen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken.

Bei der Wieseböschung Mühlematten handelt es sich um eine artenreiche Wiese von nationaler Bedeutung. Diese Dammböschung erstreckt sich auf der rechten Seite der Wiese von der Weilstrasse-Brücke bis zum Erlensteg. Sie hat eine wichtige Funktion als Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die auf magere und trockene Wiesen angewiesen sind. Hier sind unter anderem noch das Mauer-Felsenblümchen und die in der Schweiz stark gefährdete Dreizahn-Turmschnecke zu finden.

Beide Objekte konnten bereits durch die Zonenplanrevision Riehen der Naturschutzzone zugewiesen werden. Ergänzend dazu ist jetzt vorgesehen, sie per Regierungsratsbeschluss in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen und eine dazugehörige Schutzverordnung zu erlassen. Mit den Schutzmassnahmen sollen die Erholungsnutzung und die Freizeitaktivitäten besser gelenkt sowie die Pflege, die Unterhaltsmassnahmen und die Zuständigkeiten klarer definiert werden.

Die betroffenen und interessierten Grundeigentümer, Institutionen und Organisationen sind eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den geplanten Unterschutzstellungen und Verordnungen zu äussern. Die Stellungnahme ist schriftlich und begründet bis Montag, 21. Mai 2018, an die Stadtgärtnerei, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen.

Die Dokumente zur Vernehmlassung können vom 22. März bis 21. Mai 2018 von 8.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/unterschutzstellungen eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während der Zeit der Vernehmlassung unter den Telefonnummern 061 267 67 22 und 061 267 67 37 entgegengenommen.

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