Bei Schnee und Eis: Danke für das frühzeitige Putzen des Trottoirs vor Ihrer Haustür!

Grundeigentümer und deren Beauftragte sind dafür verantwortlich, dass die für die Grundstückserschliessung nötigen Wege und die vom Fussgängerverkehr beanspruchten Randzonen von Strassen von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke oder deren Beauftragten begehbar gehalten werden. Diese Verpflichtung basiert auf einer entsprechenden Verordnung. Die Stadtreinigung des Tiefbauamtes ist ihrerseits verantwortlich für die Schneeräumung und den Winterdienst auf den Strassen. Sie stellt in der ganzen Stadt Streugutbehälter zur Verfügung.

Die Stadtreinigung weist darauf hin, dass sie bei Schneefall und Glatteis weder in der Lage noch verpflichtet ist, Schnee und Eis auf den Trottoirs vor Privatgrundstücken zu entfernen. Vielmehr sind aufgrund einer seit vielen Jahren geltenden Verordnung die Anwohner beziehungsweise die Grundeigentümer oder deren Beauftragte dafür verantwortlich, dass die für die Grundstückserschliessung nötigen Wege und die vom Fussgängerverkehr beanspruchten Randzonen von Strassen bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können.

Der weggeräumte Schnee ist grundsätzlich auf dem Trottoir längs des Randsteins zu deponieren. Die Strassenschalen und Entwässerungsschächte sind freizuhalten, da sonst das Schmelzwasser nicht abfliessen kann.

Verunreinigter Schnee darf nicht in Rabatten und Baumscheiben deponiert werden. Glatteis und gleitgefährlicher, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalze können eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Die aktuelle Standortliste der Streugutbehälter (Splittkisten) ist auf www.winterdienst-basel.ch abrufbar.

Stadtreinigung und Stadtgärtnerei rufen dazu auf, Streusalz nur mässig einzusetzen und nur dann, wenn dem Schnee und Eis sonst nicht beizukommen ist, beispielsweise bei Steigungen, auf Treppen oder in stark frequentierten Fussgängerbereichen.

Als Grundsatz gilt: Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto kleiner ist der Arbeitsaufwand und desto besser die Wirkung.

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