Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin (wenn nicht erreichbar: der Notfallarzt) benachrichtigt werden. Er/Sie stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus.
Ereignet sich der Todesfall in einem Spital, erhalten die Angehörigen zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung ein Anzeigeformular von der Spitalverwaltung.
Bei einem gewaltsamen Tod (Unfall oder Suizid) muss die Polizei informiert werden, die wiederum das Institut für Rechtsmedizin benachrichtigt.
Meldung des Todesfalls
Ist der Todesfall im Kanton Basel-Stadt eingetreten, ist dieser raschmöglichst (gemäss den gesetzlichen Vorschriften innert zwei Tagen) bei der Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen, Rittergasse 11, 3. Stock (Büro 34) während den Öffnungszeiten persönlich zu melden. Die Öffnungszeiten an Feiertagen finden Sie über diesen Link. Die abgegebenen Unterlagen werden anschliessend ans Zivilstandsamt zur Registrierung weitergeleitet.
Zur Anmeldung verpflichtet sind die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten, die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten, die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt, sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen, die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten sowie die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet.
Unterlagen zur Anmeldung des Todesfalles
ärztliche Todesbescheinigung
Anzeigeformular des Spitals, falls der Tod in einem Spital eingetreten ist
Familienbüchlein bzw. Familienausweis/Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person, sofern vorhanden, sonst Geburtsschein und/oder Eheschein der verstorbenen Person
Niederlassungs- oder Ausländerausweis und der ausländische Pass der verstorbenen Person
Ist der Todesfall in einem anderen Kanton eingetreten?
Ist der Tod in einem anderen Kanton erfolgt, müssen Sie zuerst die Anzeige des Todesfalles beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes (z.B. Zivilstandsamt der Gemeinde im Kanton BL) vornehmen.
Danach ist bei der Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen an der Rittergasse 11 Meldung zu machen. Mitbringen: amtlicher Todesschein des zuständigen Zivilstandsamtes oder nachgeführtes Familienbüchlein.
Wünschen Sie eine religiöse Abdankung?
Wir empfehlen, vor dem Gang zur Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufzunehmen und sich nach möglichen freien Terminen zu erkundigen. Sie vermeiden damit eventuelle Terminkollisionen zwischen Pfarramt und dem Friedhof.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass weder die Pfarrämter noch die Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen an der Rittergasse 11 bei der Wahl von Terminen frei auf alle Wünsche eingehen können.
Es ist den Angehörigen freigestellt, ob sie einen Geistlichen oder einen Bestattungsredner bzw. eine -rednerin zur Gestaltung der Trauerfeier beiziehen wollen.
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| Abschied nehmen und bestatten - Eine Wegleitung für Angehörige | |
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