Kanton Basel-Stadt Bau- und VerkehrsdepartementStadtgärtnerei

Todesfallanmeldung

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?



Meldung des Todesfalls

Ist der Todesfall im Kanton Basel-Stadt eingetreten, ist dieser raschmöglichst (gemäss den gesetzlichen Vorschriften innert zwei Tagen) bei der Anmeldung für Todesfälle und Bestattungen, Rittergasse 11, 3. Stock (Büro 34) während den Öffnungszeiten persönlich zu melden. Die Öffnungszeiten an Feiertagen finden Sie über diesen Link. Die abgegebenen Unterlagen werden anschliessend ans Zivilstandsamt zur Registrierung weitergeleitet.

Zur Anmeldung verpflichtet sind die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten, die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten, die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt, sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen, die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten sowie die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet.


Unterlagen zur Anmeldung des Todesfalles



Ist der Todesfall in einem anderen Kanton eingetreten?


Wünschen Sie eine religiöse Abdankung?




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Ihre Ansprechpartnerin
Claudia Tamara Peralbo

Bestattungswesen
Rittergasse 11, im 3. Stock
4001 Basel
Tel:  +41 61 267 67 13
oder +41 61 267 67 09
Fax: +41 61 267 67 77

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00–11.00 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Mittwoch
10.00–12.00 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Lageplan
Links und Downloads

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Information über Todesfall und Bestattung

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Abschied nehmen und bestatten - Eine Wegleitung für Angehörige

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Erklärung über die Bestattungsart

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Erklärung über die Bestattungsart

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