Vernehmlassung Unterschutzstellung Entenweiher

Öffentlichen Vernehmlassungen zur Aufnahme des Entenweihers in das Inventar der geschützten Naturobjekte
Öffentliche Vernehmlassung zur Aufnahme des Naturobjekts Entenweiher, Gemeinde Riehen, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Stadt
Das Gebiet Entenweiher ist ein schützenswerter Lebensraum für zahlreiche seltene, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten, der aufgrund seiner Lebensraum- und Artenvielfalt sowie der zentralen Funktion im Biotopverbund der Wieseebene regionale Bedeutung aufweist. Um dieses Naturobjekt langfristig zu erhalten, soll es in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Stadt aufgenommen werden.
Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zu der geplanten Unterschutzstellung und der Allgemeinverfügung zu äussern. Die Stellungnahme ist schriftlich und begründet bis Montag, 11. Juli 2022, an die Stadtgärtnerei, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen.
Die Dokumente zur Vernehmlassung können vom 10. April 2022 bis 11. Juli 2022 werktags von 8.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während der Zeit der Vernehmlassung unter den Telefonnummern 061 267 67 22 und 061 267 67 37 entgegengenommen