Fällgesuche
Soll ein Baum unabhängig von einem Bauvorhaben gefällt werden, so ist das Fällgesuch direkt bei der Stadtgärtnerei einzureichen. Dies kann Mithilfe des Online-Formulars auf dieser Website oder per Post/Fax geschehen.
Für Fällungen ohne Zusammenhang zu Baumassnahmen
Das betreffende Onlineformular kann auf der Bewilligungsplattform ausgefüllt werden. Sie finden den Direktlink ebenso unten aufgeführt.
Sie erreichen Herr Biedermann telefonisch an folgenden Tagen:
Montag 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
Fällzeitpunkt
Viele Vögel sind zum Nisten auf Bäume angewiesen. Im Sinne der Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz Art. 20 Abs. 2, dem Jagdgesetz Art. 2, 7 und der internationalen Übereinkunft zum Schutze der Vögel Art. 2 ist somit auf Fällarbeiten vom 1. März bis 31. Juli zu verzichten.