Rechte und Pflichten

Weisse Rosenblüte, Foto: Walti Bucher

In den Freizeitgartenarealen gelten verschiedene Reglemente, um ein harmonisches Miteinander zu ermöglichen.

Übersicht

Auf dieser Seite sind die grundlegenden Reglemente zusammengestellt, welche speziell für die Nutzung der Freizeitgärten gelten. Alle Pächterinnen und Pächter akzeptieren diese mit ihrer Unterschrift auf dem Pachtvertrag. Die Reglemente haben sich seit der Gründerzeit der Areale entlang der inhaltlichen, organisatorischen und politischen Herausforderungen immer weiterentwickelt – und tun dies bis heute.

Selbstverständlich gelten in den Freizeitgärten auch nationale, kantonale und kommunale Rechte (z.B. Baurecht, Umweltrecht etc.).

Die Regelungen zur Müllentsorgung richten sich nach der jeweiligen Lage des Freizeitgartenareals (Kanton BS, Kanton BL oder Frankreich). Wir bitten diese unbedingt zu beachten. Informationen erhalten Pächterinnen und Pächter von ihrem Verein.

Pachtvertrag
Der Pachtvertrag wird mit der Stadtgärtnerei abgeschlossen. Pachtgegenstand ist das Land (die Gartenfläche). Die darauf befindlichen Einrichtungsgegenstände (Gartenhaus, Brunnentrog, Gartengräte, Obstbäume und -sträucher) gehören jeweils dem Pächter. Damit ist der Pächter für den Zustand seines Häuschens, seiner Einrichtungen und seiner Pflanzen verantwortlich.

Freizeitgartenordnung
Die Freizeitgartenordnung (FGO) gilt für die Pächterinnen und Pächter aller Vereine, sie ist fester Bestandteil des Pachtvertrags. Grobe Verstösse gegen die FGO können bis zu einer Kündigung führen. Von Zeit zu Zeit werden die Inhalte der FGO überarbeitet. Verantwortlich für solche Anpassungen ist die Freizeitgartenkommission.

Im Dezember 2022 hat die Freizeitgartenkommission eine neue Freizeitgartenordnung verabschiedet. Neuerungen gibt es in Kapitel 1 "Organisation und Pacht". Kapitel 6 "Kleintierhaltung" wurde gestrichen, da sich Ende 2020 alle noch bestehenden Kleintierzüchtertvereine aufgelöst haben.

Vereinsstatuten
Mit der Pacht eines Freizeitgartens wird jede Pächterin und jeder Pächter automatisch Mitglied des Freizeitgartenvereines, in dem die gepachtete Parzelle liegt. Die Vereine regeln ihre Belange selbstständig über ihre Statuten. Die Vereinsstatuten sind im jeweiligen Verein erhältlich und als Teil des Pachtvertrags ebenso verbindlich. Anpassungen der Stauten finden im Rahmen der jährlichen Vereinsversammlungen statt.
Im Herbst 2021 hat die Freizeitgartenkommission Musterstatuten inklusive Erläuterungen verabschiedet, welche die Vereine hier herunterladen können.

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