Grabverkauf

Familiengräber Abt./Sekt. 1103
Urnennischenanlage Abt./Sekt. 0112

Auf dem Friedhof am Hörnli und auf dem Wolfgottesacker können Sie ein Nutzungsrecht für Grabstätten erwerben. Es gilt während 40 Jahren sowohl für Erd- als auch für Urnenbestattungen.

Ausserdem bietet der Friedhof am Hörnli Urnennischen. Ihr Nutzungsrecht gilt für 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht, sowohl bei den Grabstätten wie bei den Nischen, verlängert werden.

Wir freuen uns, Sie im persönlichen Gespräch vertieft zu informieren. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie über alle Möglichkeiten aufzuklären.

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