Unentgeltliche Bestattung

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Kantons Basel-Stadt hat das Recht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung.

Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Beratung der Hinterbliebenen durch das Bestattungsbüro
  • Einsargung in einen Basler Staatssarg
  • Einkleiden in ein einfaches Hemd
  • Überführung der verstorbenen Person auf einen Basler Friedhof (sofern innerhalb des Kantonsgebietes verstorben)
  • Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum hinter Glas
  • Trauerfeier mit Orgelbegleitung in einer Friedhofkapelle
  • Einäscherung
  • Benützung eines Erdreihen-, Urnenreihen- oder anonymen Gemeinschaftsgrabes für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist
  • Beisetzung der Urne oder die Beisetzung des Sarges in einem Grabe

Alle Wünsche, die über dieses Grundangebot hinausgehen, sind kostenpflichtig. Wenn Sie ein Begräbnis oder eine Trauerfeier anders gestalten möchten, können Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Wird eine verstorbene Person ohne Anspruch auf die unentgeltliche Bestattung auf einem der Basler Friedhöfe beigesetzt, gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten des Anmelders/der Anmelderin.