Tempo 30 in der Sevogelstrasse: Bundesgericht stützt den Kanton

Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid gefällt: Es stützt das Vorhaben des Kantons, in der Sevogelstrasse zu Gunsten der Sicherheit und der Lebensqualität im Quartier Tempo 30 einzuführen. Es weist die Beschwerde des Automobil Clubs (ACS) ab. Tempo 30 ist somit auch auf verkehrsorientierten Strassen zulässig. Der Kanton kann so seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Wohnbevölkerung effektiv vor unzulässigem Lärm schützen. Zudem werden insbesondere die Schulwege von und zu den Kindergarten- und Schulstandorten im Quartier sicherer, was einem Anliegen der betroffenen Eltern entspricht.

Im Sommer 2015 publizierte das Bau- und Verkehrsdepartement die Einführung von Tempo 30 in der Sevogelstrasse. Dagegen wehrten sich der Automobil Club, Sektion beider Basel (ACS) und der Touring Club Schweiz (TCS) mit einem Rekurs, den das Basler Appellationsgericht im Herbst 2016 abwies. Gegen diesen Entscheid legte der ACS beim Bundesgericht Beschwerde ein, welches nun einen rechtlich wegweisenden Entscheid zu Gunsten des Kantons gefällt hat.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des ACS ab und stützt damit das Vorhaben des Kantons, in der Sevogelstrasse zu Gunsten der Sicherheit und der Lebensqualität im Wohnquartier Tempo 30 einzuführen. Das Bau- und Verkehrsdepartement begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts: Er ist wegweisend für die Einrichtung weiterer Tempo 30-Abschnitte auf verkehrsorientierten Strassen zu Gunsten der Sicherheit und des Lärmschutzes in den Wohnquartieren. 2013 hatte der Grosse Rat der Erweiterung der Tempo 30-Zonen in Basel zugestimmt und das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, zu prüfen, ob auch auf bestimmten verkehrsorientierten Strassen permanent oder zu bestimmten Tageszeiten Tempo 30 eingeführt werden kann.

Mit der Einführung von Tempo 30 in der Sevogelstrasse wird die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Velofahrende erhöht. Zudem werden die Wege zu den verschiedenen Schulen und Kindergärten im Quartier markant sicherer. Damit erfüllt das Bau- und Verkehrsdepartement ein langjähriges und berechtigtes Anliegen des Elternrats der Primarstufe Sevogel. Zudem wird mit Tempo 30 eine deutliche Lärmreduktion in der Sevogelstrasse erzielt. Die Anforderungen der Lärmschutzverordnung des Bundes werden somit umgesetzt. Dies erhöht die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner im Quartier.

Die Einführung von Tempo 30 in der Sevogelstrasse erfolgt in den nächsten Monaten. Die Anwohnenden und die ansässigen Betriebe werden mit einem Info-Flyer über die Umsetzung informiert.

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