Vorbereitungsarbeiten und Fasnacht: Bauliche Sicherheitsvorkehrungen und Grossaufgebot des Tiefbauamtes und weiterer Verwaltungsstellen

Die Fasnachtsvorbereitungen laufen auf Verwaltungsebene auf Hochtouren: Aus Sicherheitsgründen entfernen die Betriebe des Tiefbauamtes rund 200 Abfallkübel entlang der Cortège-Routen sowie alle Sitzbänke auf der Achse Aeschenplatz-Barfüsserplatz-Clarastrasse. Baustellen im Perimeter der Fasnacht – Cortège- und Gässle-Routen – müssen gemäss den Anordnungen der Allmendverwaltung des Tiefbauamtes geräumt oder gesichert werden. Rund 290 Personen, davon 40 im Spätdienst, und 120 Fahrzeuge der Stadtreinigung sind während der Fasnacht im Einsatz. Es gibt an neun Standorten zusätzliche WC-Anlagen. Die Stadtgärtnerei schützt umfassend Pflanzen an neuralgischen Orten.

Exakt in einer Woche, am 19. Februar 2018, schlägt mit der Fasnacht das Bebbi-Herz höher. Aus Sicherheitsgründen sind zahlreiche Massnahmen notwendig. Rund 200 Abfallkübel und Sitzbänke auf der Achse Aeschenplatz-Barfüsserplatz-Clarastrasse werden entfernt. Sowohl die Abfallkübel als auch die Sitzbänke werden aber bereits wieder in der Woche nach der Fasnacht montiert.

Sämtliche Verantwortlichen von Baustellen im Fasnachts-Perimeter – Cortège- und Gässle-Routen – ist bereits vor Wochen mitgeteilt worden, welche Sicherungsarbeiten sie im Vorfeld der Fasnacht zu erledigen haben. 30 entsprechende Massnahmen bei Baustellen wurden in diesem Jahr vorgeschrieben. Grundsätzlich sind Baustellen zu räumen und mit einem stolperfreien Belag einzudecken. Diese Auflagen werden von der Allmendverwaltung des Tiefbauamtes mit einem gewissen Augenmass umgesetzt. 

Für die Dauer der Fasnacht ab Morgestraich sowie an gewissen Orten auch für die folgenden drei Bummelsonntage müssen sämtliche mobilen Abschrankungen, Mulden und weitere mobile Einrichtungen entfernt werden. Verbleibende Bauabschrankungen sind zu verstärken, vor Gerüsten zurückzuversetzen und so abzusichern, dass keine Teile bestiegen werden können. Fahrbahn- und Trottoirbeläge müssen allenfalls provisorisch instand gestellt werden. Ausnahmen gibt es bei Gerüsten und Kranböcken, die zumeist nicht abgebaut oder entfernt, sondern lediglich gesichert werden müssen. Die Umsetzung der Vorkehrungen wird von der Allmendverwaltung vor Ort überprüft. Die entstehenden Kosten für diese Vorkehrungen auf Baustellen müssen von der jeweiligen Bauherrschaft getragen werden.

Die Allmendverwaltung des Tiefbauamtes hat in diesem Jahr Bewilligungen für den Betrieb von 49 Verkaufsständen auf bestehenden Boulevard-Restaurantflächen und für 27 Satellitenverkaufsstände erteilt. Zudem gab es 21 Bewilligungen allgemeiner Art wie beispielsweise für Fernseh-Standorte, Restaurantschiffe, Tribünen, WC-Anlagen und Comité-Standorte.

Vom Tiefbauamt werden zudem rund 550 provisorische Signale und Wegweiser inklusive Sockel und rund 800 Vauban-Absperrgitter platziert oder entfernt. Allein für das Aus- und Wiedereinbringen des Materials befördert das zuständige Team 170 Tonnen. Mit der provisorischen Signalisation werden entlang der Cortège-Strecke auch die Parkflächen aufgehoben. Dies bedeutet gleichzeitig auch die Demontage der Veloparksysteme in diesem Bereich. Allein für alle diese Arbeiten müssen rund 1300 Arbeits- und 400 Fahrzeugstunden aufgewendet werden. Ferner sind vom Betrieb des Tiefbauamtes die Cortège-Route und Nebenstrassen mit einer Länge von rund 5,7 Kilometern, 363 Kontrollschächte der Kanalisation sowie 402 Einlaufschächte, 403 Schlammsammler und 46 Rinnen zu reinigen. Dies vor, während und nach der Fasnacht. Auf diese Weise können Verstopfungen der Kanalisation wegen des Fasnachtsabfalls vermieden werden.  

Der Betrieb des Tiefbauamtes stellt im Rahmen der Fasnacht auch zusätzliche öffentliche Toiletten an neun Standorten zur Verfügung. Alle Standorte, welche normalerweise über keine behindertengerechte WC-Infrastruktur verfügen, werden mit einer entsprechenden Behinderten-Kabine ausgerüstet. Die zusätzlichen behindertengerechten WC-Kabinen sind an folgenden Orten zu finden: Wettsteinplatz (bei Theodorskirche), Claraplatz, Wettsteinplatz (Theodorsgraben), Wettsteinbrücke auf Grossbasler Seite, Kunstmuseum (bei UBS), Barfüsserkirche, Riehenstrasse (Tribüne), Kaserne und Münsterplatz.

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Fasnachtsbeflaggung, die Demontage und Montage von rund 50 Parkbänken, von Spielgeräten auf dem Kasernenareal, des Schutzdaches für die öffentliche Toilette Wettsteinbrücke sowie der Schutz der Wetterstation auf dem Claraplatz.

Auch die Stadtgärtnerei ist an den Fasnachts-Vorarbeiten beteiligt. Vor allem die Blumen-Rabatten beim Spiegelhof und am Blumenrain werden mit Baugittern geschützt. Zudem werden die Gehölzrabatten am Wettsteinplatz mit einem begehbaren Gerüstpodest überdeckt.

Am Fasnachtsmontag-Vormittag wird – bereits zum fünften Mal – entlang der Cortège-Routen durch eine zusätzliche Tour der Stadtreinigung Glas (Flaschen und Trinkgläser) und sperriges Material eingesammelt. Auf diese Weise soll das Verletzungsrisiko verringert werden. Am Fasnachtsmontag und –mittwoch wird im Anschluss an den Cortège bis nach 22 Uhr die Achse Messeplatz bis Aeschenplatz durch den Spätdienst mit rund 40 Personen gereinigt (Grobreinigung).

Am Fastnachtsdienstag und –mittwoch sowie am Donnerstag nach dem Ändstreich ab 04.00 Uhr wird die Reinigung dann von rund 290 Personen, davon 40 im Spätdienst, ausgeführt. Dies unter Federführung des Tiefbauamtes, in enger Zusammenarbeit mit der Stadtgärtnerei, die 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt, den BVB, weiteren Verwaltungseinheiten sowie auch mit Unterstützung privater Gewerbebetriebe. Für die Reinigungseinsätze stehen 120 Fahrzeuge zur Verfügung, darunter 90 von der Stadtreinigung und 30 externe Fahrzeuge. Es handelt sich unter anderem um 30 Wischmaschinen, 15 Transporter, 25 Lastwagen, 14 Elektrofahrzeuge und sechs Personenwagen.

Am Fasnachtsmontag, 19. Februar, findet die Kehrichtabfuhr gemäss dem Abfuhrplan statt. Es wird nachdrücklich darum gebeten, die Bebbi-Säcke am Fasnachtsmontag erst kurz vor 07:00 Uhr zur Abholung auf Allmend bereitzustellen. Die gleiche Regelung für die Bereitstellung der Bebbi-Säcke gilt am Donnerstag, 22. Februar 2018.

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