Der Regierungsrat will das Beschaffungswesen harmonisieren

Das Beschaffungsrecht soll schweizweit vereinheitlicht werden. Davon profitieren insbesondere die Unternehmen, da dadurch schweizweit dieselben Vorgaben bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge gelten. Ein wichtiger Grundstein auf diesem Weg ist die total revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Um diesem Konkordat möglichst bald beitreten zu können, schickt der Regierungsrat das dazu nötige Einführungsgesetz in die Vernehmlassung.

Wie der Kanton und der Bund öffentliche Aufträge vergeben, wie sie also Güter, Dienstleistungen und Bauten einkaufen, ist im Beschaffungsrecht geregelt und unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Dies soll sich nun ändern: Mit der total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), die im November 2019 von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz verabschiedet wurde, wird schweizweit ein einheitliches Beschaffungsrecht eingeführt. Die IVöB modernisiert nicht nur das Beschaffungswesen, sondern harmonisiert es mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen), das im Januar 2021 in Kraft treten wird. Damit haben sowohl der Bund als auch die Kantone ein identisches Beschaffungsrecht. Das bringt insbesondere Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, grosse Vorteile und eine Entlastung, da schweizweit künftig dieselben Vorgaben gelten. Die Regulierungsvielfalt wird abgebaut und damit die Rechtssicherheit sowie die Anwenderfreundlichkeit erhöht. Gleichzeit werden mit der revidierten IVöB auch die neu geltenden internationalen Vorgaben im Bereich des Beschaffungsrechts umgesetzt.

Die revidierte IVöB bringt verschiedene Neuerungen, die breit abgestützt sind und die von den Wirtschaftsverbänden begrüsst werden. So werden beispielsweise bei öffentlichen Aufträgen neu auch der ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Einsatz der öffentlichen Mittel stärker berücksichtigt und die Qualitätskriterien stärker gewichtet als die Preiskriterien.

Um das Beschaffungsrecht schnellstmöglich zu harmonisieren, strebt die Regierung einen baldigen Beitritt zum Konkordat an. Dazu ist der Erlass eines kantonalen Einführungsgesetzes notwendig. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf am 22. September 2020 gutgeheissen und in die öffentliche Vernehmlassung geschickt, die bis zum 18. Dezember 2020 dauert. Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung geht der Gesetzesentwurf zum Beschluss an den Grossen Rat. Damit ist Basel-Stadt auf gutem Weg, als einer der ersten Kantone der revidierten IVöB beizutreten.

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