Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist auf Kurs

Damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen den öffentlichen Verkehr möglichst autonom nutzen können, rüstet der Kanton seine Haltestellen mit hohen Haltekanten aus. Per Ende 2019 waren 82% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 93% der Bushaltestellen hindernisfrei umgebaut oder mit der Klapprampe zugänglich. Damit ist die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes auf Kurs.

Im Frühling 2019 hat der Regierungsrat mit seinem ersten Statusbericht den Fahrplan für die vollständige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BehiG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Nun liegt der zweite Statusbericht vor. Per Ende 2019 waren in Basel-Stadt rund 82% der Tram- und Kombihaltestellen (Vorjahr 80%) sowie 93% der Bus-Haltestellen (Vorjahr 90%) hindernisfrei zugänglich. In den meisten Fällen ist dazu noch die Klapprampe als technisches Hilfsmittel nötig. Das BehiG lässt einen solchen Zugang als vorübergehende Ersatzlösung zwar zu, der Regierungsrat hält aber am Ziel fest, die Zugänglichkeit weiter zu erhöhen und wo immer möglich den gesetzlich geforderten autonomen Zugang über hohe Haltekanten zu gewährleisten. Ende 2019 waren 22% der Tram- und Kombihaltestellen (Vorjahr 18%) sowie 8% der Bushaltestellen (Vorjahr 3%) hindernisfrei umgebaut.

Zugänglichkeit bis Ende 2023
Nach Möglichkeit soll der Umbau der ÖV-Haltestellen jeweils im Rahmen von Erhaltungs- und/oder Umgestaltungsprojekten erfolgen. Dadurch können Synergien genutzt und Kosten reduziert sowie Beeinträchtigungen für Anwohnende, das Gewerbe und den Verkehr minimiert werden. Dies gelingt voraussichtlich bei rund 80% der Tram- und Kombihaltestellen und 60% der Bushaltestellen. Haltestellen mit besonderer Bedeutung für die Fahrgäste werden vorgezogen realisiert. Hierzu zählen beispielsweise Haltestellen in der Nähe von Spitälern und spezifischen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personen oder Umsteigehaltestellen auf die Bahn.

Der Regierungsrat hat die Einstufung der Haltestellen nach ihrer Bedeutung für die Nutzenden überprüft und eine Änderung vorgenommen: Die Haltestelle Friedrich Miescher-Strasse wurde von „mittlerer Bedeutung“ zu „sehr hoher Bedeutung“ hochgestuft. Diese Anpassung trägt der Entwicklung des Gebiets Burgfeldenpark mit der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK), den Werkstätten des Bürgerspitals und dem neuen Pflegezentrum Marthastift Rechnung.

Bis Ende 2023 werden in Basel-Stadt weitere 24% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 22% der Bushaltestellen im Rahmen der Erhaltung hindernisfrei umgebaut. Zusätzlich sollen gemäss dem letztjährig beschlossenen Umsetzungsplan 3% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 5% der Bushaltestellen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung bis Ende 2023 vorgezogen realisiert werden. Damit sind Ende 2023 voraussichtlich knapp die Hälfte der Tram- und Kombihaltestellen (49%) und etwas mehr als ein Drittel der Bushaltestellen (35%) hindernisfrei umgebaut.

BehiG bis 2028 praktisch vollständig umgesetzt
Ein Blick auf die Prognose zeigt, dass der Anteil der hindernisfrei umgebauten Haltestellen in den Jahren nach 2023 kontinuierlich ansteigen wird. Bereits 2026 werden voraussichtlich 80% der Tram- und Kombihaltestellen und 57% der Bushaltestellen umgebaut sein. Bis 2028 wird der Anteil auf 95% der Tram- und Kombihaltestellen und 82% der Bushaltestellen steigen. Der autonome Zugang wird also voraussichtlich fünf Jahre nach Ablauf der Frist sowohl für Tram- und Kombihaltestellen als auch für Bushaltestellen grossmehrheitlich bis fast vollständig umgesetzt sein.

Der Regierungsrat hat den Umsetzungsplan mit der Erhaltungsplanung und dem Fortschreiten der Haltestellenumbauten abgeglichen. Grossmehrheitlich kann der anvisierte Zeitplan eingehalten werden. Verzögerungen sind bei einem Teil der Umbauten bis Ende 2023 absehbar, jedoch meist im Rahmen von einem Jahr. Dies hauptsächlich aufgrund der Koordination mit der Erhaltung wie beispielsweise in der Güterstrasse, aufgrund komplexer Planungen oder weil der Planungsprozess erst letztes Jahr vorgezogen wurde, beispielsweise beim Allschwilerplatz. Zusätzlich wurden für aktuell nicht zugängliche Haltestellen provisorische Lösungen gefunden, sodass der definitive Umbau mit der Erhaltung kombiniert werden kann – dies beispielsweise am Morgartenring.

Verbesserungen für Velofahrende an Kaphaltestellen
Weiter informiert der Regierungsrat in seinem zweiten Statusbericht über den Stand der Abklärungen für ein velofreundliches Gleissystem. Damit die Fahrt entlang der hohen Haltekanten bei Kaphaltestellen für Velofahrende einfacher und sicherer wird, testet der Kanton in Zusammenarbeit mit der BVB und den Veloverbänden in Basel als europaweit erste Stadt ein velofreundliches Tramgleissystem. Die erste Testphase verlief vielversprechend. Nun folgt die zweite Phase unter realen Bedingungen: Ab Ende 2021 können die Velofahrenden das velofreundliche Gleissystem bei der Haltestelle Bruderholzstrasse in Fahrtrichtung Bruderholz testen. Der Regierungsrat äussert sich weiter zur Möglichkeit, die bestehenden Fahrzeuge mit Schiebetritten auszustatten, um so den Abstand zwischen Schiene und Trottoir vergrössern zu können. Der Grosse Rat hatte das Nachrüsten von Schiebetritten 2012 zwar abgelehnt. Die UVEK beauftragte das Amt für Mobilität 2018-2019 mit einer groben Machbarkeitsabklärung und einer Kosten-Nutzen-Analyse. Die Abklärungen ergaben, dass die Machbarkeit zwar grundsätzlich gegeben ist, jedoch mit hoher Kostenfolge. Der Grosse Rat hat deshalb im Mai 2020 entschieden, dass die bestehenden Fahrzeuge nicht mit Schiebetritten ausgerüstet werden sollen. Neue Trams sollen aber über Schiebetritte verfügen oder einfach nachgerüstet werden können. Somit kann langfristig der Abstand zwischen Schiene und Trottoir vergrössert werden.

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