Regierungsrat verabschiedet Bebauungsplan zum Hochhaus Heuwaage

Das Hochhaus „Steinentor“ an der Heuwaage bedarf einer Totalsanierung. Die Basellandschaftliche Pensionskasse als Besitzerin des Gebäudes hat sich für einen Ersatz entschieden. Im Neubau werden fast doppelt so viele Wohnungen zur Verfügung stehen wie bis anhin. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Bebauungsplan verabschiedet, der auf einem Entwurf von Miller & Maranta Architekten aus Basel basiert. Das Geschäft geht nun an den Grossen Rat.

Visualisierung_Blickpunkt Binningerstr_©Miller & Maranta Architekten AG

Das 1955 fertiggestellte Hochhaus „Steinentor“ von Arnold Gfeller war das erste Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt. Es besetzte den Standort des ehemaligen Stadttors neu und schloss die Steinenvorstadt gegen die Heuwaage ab. Das Gebäude beherbergt heute Verkaufs-, Gastro- und Büroflächen sowie 41 Wohnungen. Da das Hochhaus sanierungsbedürftig ist, untersuchte die Besitzerin – die Basellandschaftliche Pensionskasse – verschiedene Entwicklungsperspektiven. Neben der Sanierung stand auch ein Ersatzneubau zur Diskussion. Über einen Studienauftrag suchte die Basellandschaftliche Pensionskasse konkrete Vorschläge für einen Neubau. Das Beurteilungsgremium empfahl den Entwurf von Miller & Maranta Architekten aus Basel zur Weiterbearbeitung. Dieser diente als Grundlage für den nun vorliegenden Bebauungsplan.

Der Vorschlag von Miller & Maranta überzeugt sowohl städtebaulich als auch architektonisch. Durch das Abrücken von den angrenzenden Häuserzeilen entlang der Steinentorstrasse und der Steinenvorstadt entsteht ein frei stehender, eigenständiger Bau. Gleichzeitig entsteht dadurch ein neuer Platz und das ehemalige Hotel Europäischer Hof an der Steinenvorstadt 75 tritt wieder grosszügiger in Erscheinung. Mit dem Neubau entstehen knapp 30 zusätzliche Wohnungen, so dass hier künftig 70 Wohnungen zur Verfügung stehen. Der Neubau wird mit seinen 74 Metern Höhe etwa doppelt so hoch wie das bestehende Gebäude.

Das Projekt von Miller & Maranta dient als Grundlage für die notwendigen nutzungsplanerischen Massnahmen. Neben dem Bebauungsplan, den der Regierungsrat nun an den Grossen Rat verabschiedet hat, sind auch eine Zonenänderung, eine Änderung des Wohnanteils, eine Anpassung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Linienänderungen sowie ein Landabtausch mit dem Kanton notwendig. Gegen die Planungsmassnahmen sind zwei Einsprachen eingegangen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Einsprachen abzuweisen.

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