Schweizweit einheitliches Beschaffungswesen: Regierungsrat verabschiedet Beitritt zum Konkordat

Das Beschaffungsrecht soll schweizweit vereinheitlicht werden. Davon profitieren Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben: Künftig sollen mit der total revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) in allen Kantonen dieselben Vorgaben gelten. Das dazu nötige Einführungsgesetz stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Der Regierungsrat hat es nun zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Derzeit unterscheiden sich die Vorgaben bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge von Kanton zu Kanton und auf Bundesebene gelten nochmals andere Anforderungen. Mit der total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) wird schweizweit ein einheitliches Beschaffungsrecht eingeführt. Die IVöB modernisiert nicht nur das Beschaffungswesen, sondern harmonisiert es mit dem nach Vorbild des neuen IVöB revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Damit erhalten der Bund und alle Kantone ein nahezu identisches Beschaffungsrecht. Für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, bringt das grosse Vorteile und eine Entlastung, da schweizweit künftig dieselben Vorgaben gelten.

Für den Beitritt zum Konkordat ist der Erlass eines kantonalen Einführungsgesetzes notwendig. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Gesetzesentwurf vom 22. September bis 18. Dezember 2020 in die Vernehmlassung gegeben. Insgesamt gingen 20 Stellungnahmen ein. Die Revision des Beschaffungsrechts und der Beitritt von Basel-Stadt zum Konkordat stiessen hierbei auf breite Zustimmung. Insbesondere die Harmonisierung der kantonalen und eidgenössischen Rechtsgrundlagen sowie die Stärkung der Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte wurden positiv bewertet. Weiter begrüssten die Teilnehmenden die neuen Möglichkeiten beispielsweise im Bereich Digitalisierung und die klaren und transparenten Regulierungen. Einige Teilnehmende forderten, dass die Verlässlichkeit des Preises als zusätzliches Zuschlagskriterium eingeführt werden soll. Allerdings hat der Kanton bei einem Beitritt zum Konkordat nicht die Kompetenz, zusätzliche Zuschlagskriterien einzuführen. Zudem sieht das neue Beschaffungsrecht bessere Möglichkeiten vor, das geforderte Ziel zu erreichen. Weitere Forderungen betrafen Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen und der Lohngleichheit. Einigen gehen diese zu weit, anderen zu wenig weit. Da der Regierungsrat anfangs 2020 ohnehin bereits die Einführung von Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen beschlossen hat, nahm er auch hier keine Anpassung am Entwurf des Einführungsgesetzes vor.

Der Regierungsrat legt den Gesetzesentwurf nun dem Grossen Rat zum Beschluss vor. Damit ist der Kanton Basel-Stadt auf gutem Weg, als einer der ersten Kantone der revidierten IVöB beizutreten.

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