Tempo 30 auf der Hegenheimerstrasse während Schulwegzeiten

Die Hegenheimerstrasse soll für Kindergarten- und Primarschulkinder sicherer werden. Auf dem Abschnitt zwischen der Verzweigung Felsplattenstrasse und der Verzweigung Oltingerstrasse soll deshalb künftig während der Schulwegzeiten Tempo 30 gelten. Der Abschnitt ist Bestandteil des Konzepts zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 in Basel, das der Grosse Rat Anfang 2013 beschlossen hat. Von der erhöhten Verkehrssicherheit profitieren nebst den Fussgängerinnen und Fussgängern auch Velofahrende.

Tempo-30-Zonen tragen wesentlich dazu bei, dass die Verkehrssicherheit in Wohnquartieren steigt und die Lärmbelastung zurückgeht. Deshalb hat der Grosse Rat Anfang 2013 beschlossen, die Tempo-30-Zonen in Basel zu erweitern. Der Beschluss sieht nebst klassischen Tempo-30-Zonen auch Abschnitte vor, auf denen nur temporär – also an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten – Tempo 30 gilt. Diese temporären Tempo-30-Strecken dienen dem gezielten Schutz von schwachen Verkehrsteilnehmenden, zu denen insbesondere Kindergarten- und Schulkinder gehören. Entsprechende Abschnitte bestehen bereits im Gundeldingerrain, in der Grenzacherstrasse, in der Strassburgerallee, in der Rauracherstrasse, in der Neubadstrasse und auf dem Laupenring.

Bei der Hegenheimerstrasse befindet sich die Primarschule Wasgenring mit zwei Schulhäusern und vier Kindergärten. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat den Strassenabschnitt zwischen der Verzweigung Felsplattenstrasse und der Verzweigung Oltingerstrasse eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu Gunsten der Kindergartenkinder und der Schülerinnen und Schüler sinnvoll ist und sich der Strassenabschnitt für die Umsetzung eignet. Eine Tempo-30-Signalisation während der Schulwegzeiten erhöht die Verkehrssicherheit für die Kinder, die vor Ort in die Primarschule oder in den Kindergarten gehen oder andere Bildungs- und Betreu­ungs­einrichtungen in der Nähe besuchen. Während des vorgesehenen Tempo-30-Betriebs zu den Schulwegzeiten profitieren auch alle anderen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende von einer erhöhten Verkehrssicherheit und einer verkehrsberuhigten Situation auf diesem Strassenabschnitt.

Die Verfügung zur Einführung von Tempo 30 während der Schulwegzeiten wird morgen im Kantonsblatt publiziert. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis Frühjahr 2022. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vorgängig mit einem Flyer informiert.

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