Velos kommen in der Stadt künftig noch zügiger von A nach B

Umsetzung neuer Bundesbestimmungen zum Veloverkehr

Was Basel in den vergangenen Jahren erfolgreich getestet hat, ist nun schweizweit möglich: das Rechtsabbiegen an roten Ampeln für Velofahrende und das Einführen von Velostrassen. Das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende wird in den nächsten Tagen an 30 weiteren Standorten in der Stadt erlaubt sein. Zu den beiden bestehenden Velostrassen sollen in den kommenden Monaten weitere acht hinzukommen. Damit kommen Velofahrende künftig noch zügiger und sicherer von A nach B.

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung in Kraft gesetzt. Damit wird nun schweizweit möglich, was Basel in den vergangenen Jahren erfolgreich getestet hat: das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende und die Einführung von Velostrassen. Zudem gibt es neu eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Aufstellbereiche für Velofahrende an Lichtsignalanlagen ohne zuführenden Velostreifen. Das Amt für Mobilität hat gemeinsam mit dem Verkehrssicherheitsdienst der Kantonspolizei geprüft, welche Massnahmen wo möglich sind, und will diese rasch realisieren.

Freies Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende wird an 30 weiteren Standorten möglich
Basel-Stadt freut sich sehr, dass die gesetzlichen Grundlagen für das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende nach dem erfolgreichen Pilotversuch in Basel nun schweizweit in Kraft sind. Zu den zehn Standorten, die nach dem Pilotversuch in Betrieb bleiben konnten, sollen nun in einem ersten Schritt 30 weitere Standorte hinzukommen. Dies überall dort, wo abgesehen von der entsprechenden Signalisierung keine weiteren Massnahmen notwendig sind. Das Amt für Mobilität hat hierfür zusammen mit der Kantonspolizei sämtliche Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen überprüft. Einer der neuen Standorte befindet sich im Verkehrsgarten, damit auch Kinder das neue Signal kennenlernen können. Weitere Standorte, an welchen zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise Markierungsarbeiten oder Anpassungen an den entsprechenden Ampeln nötig sind, folgen im Laufe des Jahres.

Zusätzliche Aufstellbereiche für Velofahrende
Die sogenannten Aufstellbereiche für Velofahrende können vor Ampeln markiert werden: Velofahrende stellen sich bei Rot vor den Autos in einem speziell markierten Bereich auf. Autofahrende haben so eine bessere Sicht auf die Velofahrenden und werden an der Kreuzung von den Velofahrenden getrennt, was deren Sicherheit erhöht. Neu sind solche Aufstellbereiche auch dort möglich, wo kein zuführender Velostreifen vorhanden ist. In Basel-Stadt wurden in den letzten Jahren rund zehn Kreuzungen mit Aufstellbereichen für Velofahrende ausgestattet. Im Verlauf des Jahres sollen weitere Aufstellbereiche hinzukommen. Jener an der Kreuzung Elsässerstrasse/Voltastrasse kann sofort realisiert werden. An weiteren in Frage kommenden Standorten sind diverse Anpassungen an der bestehenden Markierung und Ampelsteuerung notwendig.

Velostrassen
Seit Sommer 2016 gibt es in Basel zwei Velostrassen: eine auf der Mülhauserstrasse und eine auf dem St. Alban-Rheinweg. Entstanden sind sie im Rahmen des Pilotversuchs Velostrassen, den die Städte Basel, Bern, Luzern, St.Gallen und Zürich gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) durchgeführt haben. Der Bund hat nun entschieden, dass in Tempo-30-Zonen ausnahmsweise vom Grundsatz des Rechtsvortritts abgewichen werden kann. Somit werden hier vortrittsberechtigte Velostrassen möglich. Auf das Signal «Fahrradstrasse», das während des Pilotversuchs zur Anwendung kam, soll gemäss Bund verzichtet werden. Basel-Stadt wird den Anfang und das Ende einer Velostrasse jeweils mit dem Schriftzug „Velostrasse“ im Sinne einer Bodenmarkierung verdeutlichen. In den einmündenden Strassen wird mit grossen Velopiktogrammen auf das vermehrte Aufkommen von Velofahrenden aufmerksam gemacht. Die Prüfung der Velorouten in Tempo-30-Zonen hat ergeben, dass in einem ersten Schritt acht weitere Velostrassen umgesetzt werden können: Allmendstrasse, Schaffhauserrheinweg, Unterer Rheinweg, Engelgasse, Egliseestrasse, St. Gallerring/Bernerring, Oberwilerstrasse/Leimenstrasse und Maulbeerstrasse/Speerstrasse. Ziel ist es, diese schrittweise bis im Sommer zu realisieren.

Hinweise:

Alle Informationen zum Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende, zu den Aufstellbereichen für Velofahrende und zu den Velostrassen finden Sie auf unserer Website. Hier finden Sie auch die Listen mit den kommenden Standorten. www.mobilitaet.bs.ch/velomassnahmen

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