Grabmalbewilligung

Prämierter Grabstein Abt. 12, Sekt. a, Nr. 101

Bevor ein neues Grabmal gesetzt wird, ist immer eine Bewilligung einzuholen. Diese ist kostenpflichtig und wird von den Friedhöfen Basel erteilt.

Die beauftragte Bildhauerin oder der Bildhauer kann diese Formalitäten für Sie übernehmen. Sollten Sie das Grabmal selbst gestalten wollen, steht Ihnen die Grabmalberatung gerne zur Seite.

Alle Änderungen, Korrekturen oder sonstige Arbeiten an einem bestehenden Grabmal (Nachschriften, Reinigung, Abtransport aus dem Friedhofsareal etc.) sind ebenfalls vorgängig den Friedhöfen Basel zu melden.