Gewässer- und Grundwasserschutz

Manche Freizeitgartenareale liegen in einer Grundwasserschutzzone oder nahe an Gewässern. In den betreffenden Arealen gelten für Pächerinnen und Pächter besondere Vorschriften.

Gärtnern in Arealen in Grundwasserschutzzonen des Kantons Basel-Stadt

Für die Bewirtschaftung von Gärten in der Grundwasserschutzzone gelten besondere Vorschriften, die im beiliegenden Dokument zusammengestellt sind.

Betroffen sind folgende Vereine:

  • Spitalmatten und Erlensträsschen (Schutzzone S2a)
  • Bäumlihof, Areal 2 (Schutzzone S3)

Gärnern in Arealen im Gewässerraum des Kantons Basel-Stadt

Derzeit läuft die Planauflage für den neuen Nutzungsplan "Gewässerraum Basel-Stadt". Nach Inkrafttreten gelten für Pächterinnen und Pächter besondere Vorschriften bei der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Eine eingeschränkte Positivliste über die dann noch erlaubten Produkte wurde durch das FIBL bereits erarbeitet.

Betroffen sind die Vereine Birskopf, Kleinhünigen und Erlensträsschen. Die Vereine werden rechtzeitig vor Inkrafttreten informiert.