Reihengräber

Wer im Kanton Basel-Stadt wohnt, hat Anspruch auf ein unentgeltliches Reihengrab.

Das kann ein Reihengrab für einen Sarg oder eine Urne sein. Die Ruhefrist des unentgeltlichen Reihengrabs dauert zwanzig Jahre.

Kinderreihengrab

Kinderreihengrab auf der Abteilung 10

Auf dem Friedhof am Hörnli gibt es ein spezielles Grabfeld mit Reihengräbern für Kinder. Diese sind für verstorbene Kinder von Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt unentgeltlich. Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei den übrigen Reihengräbern.

Reihengrab für Muslime

Reihengrab für Muslime auf der Abteilung 4

In Zusammenarbeit mit der Basler Muslim-Kommission hat der Kanton Basel-Stadt auf dem Friedhof am Hörnli ein Reihen-Grabfeld so angelegt, dass die Toten mit dem Gesicht gegen Mekka liegend bestattet werden. Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt unentgeltlich.

 

 

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