Baumsubventionen

Das Baumschutzgesetz (BSchG) sieht vor, dass für eine fachgerechte Pflege von alten, ökologisch wertvollen Bäumen staatliche Beiträge beantragt werden können.

Wie werden Baumpflegesubventionen beantragt?

Ein vollständiges Subventionsgesuch besteht aus:

  • dem ausgefüllten Formular «Baumsubventionsgesuch», das auf dieser Website heruntergeladen werden kann oder auf Anfrage per Post zugestellt wird.
  • einer detaillierten Rechnung. Aus dieser muss folgendes hervorgehen:
  1. Anzahl der vor Ort tätigen Arbeitskräfte mit Arbeitsfunktion
  2. die benötigte Arbeitszeit
  3. ggf. der Materialaufwand und allfällige Entsorgungskosten
  4. Jeder Baum muss auf der Rechnung mit allen Beträgen separat aufgeführt werden, damit bei einer teilweisen Subventionierung einzelne Bäume von der Gesamtrechnungssumme abgezogen werden können
  5. Auf der Rechnung muss ersichtlich sein, welche Massnahmen vorgenommen wurden

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Formlose Gesuche werden nicht akzeptiert.
  • Pflegemassnahmen dürfen bei der Einreichung des Gesuchs nicht älter als ein Jahr sein. Denn je weiter sie zurückliegen, desto schwieriger sind sie zu beurteilen.
  • Bereits subventionierte Bäume sind in der Regel frühestens nach drei Jahren wieder beitragsberechtigt.

Beurteilungskriterien

Da jede Baumstandortsituation anders ist, erfolgt die Bewertung immer individuell und vor Ort. Kriterien sind:

  • Alter des Baumes
  • Grösse des Baumes
  • ökologische Besonderheiten
  • Baumart 
  • öffentliches Interesse – also wie markant der Baum ist.

Entscheidend ist, ob die Bäume fachgerecht gepflegt wurden und ob durch die Pflegemassnahmen die Lebenserwartung des Baumes erhöht werden konnte.
Es können keine Subventionen vor der Durchführung der Pflegemassnahmen zugesagt werden

NIcht subventionsberechtigte Bäume

  • Obstbäume im Landwirtschaftsgebiet und in Familiengartenarealen sowie Spalier- und Niederstammobstbäume
  • Baumschnitte aus rein ästhetischen Gründen
  • Baubedingte Baumschutzmassnahmen
  • Nicht fachgerecht durchgeführte Massnahmen
  • Bäume in der Gemeinde Bettingen
  • Bäume in der Gemeinde Riehen, die ausserhalb der Baumschutzzone stehen. Für diese Bäume können Beiträge direkt bei der Gemeinde Riehen beantragt werden. 

Fristen und Zeitpunkt der Beurteilung

Subventionsgesuche, die zwischen 1. Dezember und 31. Mai bei der Stadtgärtnerei eingehen, werden im Juni vor Ort beurteilt. Gesuche, die zwischen 1. Juni und 30. November eingehen, werden im Dezember vor Ort beurteilt. Die allfällige Auszahlung erfolgt in der Regel zum Jahresende.

nach oben