Fällgesuche

Gefällter Baum

Wann kann ein Baum gefällt werden? Ist das Fällgesuch direkt bei der Stadtgärtnerei einzureichen. Dies geht am einfachsten mit dem Online-Formular auf dieser Website.

Für Fällungen ohne Zusammenhang zu Baumassnahmen

Bitte füllen Sie das Online-Formular Baumfällgesuch aus. 

Fällzeitpunkt

Viele Vögel sind zum Nisten auf Bäume angewiesen. Im Sinne der Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz Art. 20 Abs. 2, dem Jagdgesetz Art. 2, 7 und der internationalen Übereinkunft zum Schutze der Vögel Art. 2 ist somit auf Fällarbeiten vom 1. März bis 31. Juli zu verzichten.