Anlässe auf öffentlichem Grund

Veranstaltungen in Grünanlagen können Schäden an Vegetation und Böden zur Folge haben. Aus diesem Grund ist eine behördliche Bewilligung mit Auflagen zum Grünflächenschutz verbunden.

Anlässe und Veranstaltungen von Privaten in öffentlichen Grünanlagen und Parks sind bewilligungspflichtig.

Interessierte Veranstalter müssen einen entsprechenden Antrag an die Allmendverwaltung (Tiefbauamt) stellen.

Weitere Informationen

Antrag um Reservation für eine Veranstaltung auf Allmend

Die Stadtgärtnerei vermietet und verkauft für Veranstaltungen fachgerechte Schutzmaterialien (siehe Schutzmaterialien für Bäume und Grünflächen), beratet und unterstützt Veranstaltende mit Rat und Tat.