Baum- und Grünflächenschutz bei Veranstaltungen

Baum- und Grünflächenschutz bei Veranstaltungen

Freiluftveranstaltungen in grüner Kulisse sind beliebt. Damit Veranstaltungen nicht zur Belastung werden, gilt es Bäume und Grünflächen zu schützen.

Auf- und Abbaufahrzeuge werden zwischen den Bäumen manövriert, Bauten aufgestellt, Leuchtmaterial und Scheinwerfer an Ästen befestigt und dicke Kabelbündel in Astgabeln gehangen. Besucher strömen über Rasen und offene Böden. Dies kann zu Schäden an Pflanzen und Boden führen.

Besonders sensibel sind Gebiete mit seltenen oder gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Gerade in der Stadt sind diese Lebensräume zahlreichen Störungen ausgesetzt. Viele, aber nicht alle der ökologisch wertvollen Flächen sind im «Kantonalen Inventar schützenswerter Naturobjekte» erfasst und werden auf www.map.geo.bs.ch unter dem Thema «Wald, Flora, Fauna» abgebildet. Die Naturschutzgesetzgebung verpflichtet dazu, solche Naturwerte zu bewahren. Um sie zu erhalten, sind entsprechende Schutzmassnahmen nötig. Ökologisch wertvolle Flächen stehen somit nicht oder nur in eingeschränktem Mass für Veranstaltungen zur Verfügung.

Bei Bewilligung einer Veranstaltung sind Sie als Veranstalter per Auflagen dazu verpflichtet, Baum- und Grünflächenschutz umzusetzen. Wie Sie dafür sorgen können, dass sowohl Ihr Anlass als auch die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen gelingen, erläutern wir Ihnen in den folgenden Kapiteln. Desweiteren unterstützen wir Sie mit Beleg- und Befahrbarkeitsplänen für ausgewählte Basler Grünanlagen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich und vor Ort.