Anmeldung Todesfall

Empfangsraum Friedhof Hörnli

Ist eine Ihnen nahestehende Person im Kanton Basel-Stadt verstorben, ist der Todesfall gemäss gesetzlicher Vorschrift innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsbüro zu melden.

Den Todesfall innerhalb zwei Tagen anmelden

Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, bitten wir Sie um eine entsprechende Meldung innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsbüro Friedhof am Hörnli an der Hörnliallee 70 in Riehen. Ist der Todesfall in einer basel-städtischen Institution eingetreten, ist dieser ebenfalls zeitnah persönlich beim Bestattungsbüro zu melden.

Termin vereinbaren

Bitte melden Sie Ihren Besuch telefonisch unter +41 (0)61 605 21 80 an und vereinbaren Sie einen Termin. Bitte beachten Sie die Frei- und Feiertagen, an denen das Bestattungsbüro geschlossen bleibt:

Zur Anmeldung verpflichtet sind:

  • Die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten
  • Die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten
  • Die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen
  • Die Familienangehörigen oder allfällige Bevollmächtigte
  • Anwesende Personen, die beim Tod einer fremden Person zugegen waren oder deren Leiche finden.

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung eines Todesfalls

Nach einem telefonischen Kontakt, bei dem wir gemeinsam die ersten Schritte besprechen, stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Zur Anmeldung des Todesfalls bringen Sie wenn möglich folgende Dokumente mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Anzeigeformular des Spitals oder Alters- und Pflegeheims, falls der Tod in einem Spital respektive in einem Heim eingetreten ist
  • Familienbüchlein bzw. Familienausweis/Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person, sofern vorhanden
  • Zusätzlich, wenn die verstorbene Person nicht Schweizer/-in war:
  • Niederlassungs- oder Ausländerausweis
  • Ausländischer Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person

Die von Ihnen abgegebenen Unterlagen werden anschliessend ans Zivilstandsamt zur Registrierung weitergeleitet.

Wenn der Todesfall in einem anderen Kanton eintritt

Ist der Tod in einem anderen Kanton eingetreten, müssen Sie den Todesfall zuerst beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Wenn die verstorbene Person im Kanton Basel-Stadt wohnhaft war und eine Beisetzung auf einem Baselstädtischen Friedhof gewünscht wird, muss beim Bestattungsbüro beim Friedhof am Hörnli in Riehen ein Gesprächstermin vereinbart werden (siehe oben). Für die Organisation der Bestattung bitten wir Sie, die Todesurkunde des zuständigen Zivilstandsamtes oder das nachgeführte Familienbüchlein mitzubringen.

Leichenausfuhr – Rückführung ins Ausland

Wird eine in Basel verstorbene Person ins Ausland überführt, muss ein in Basel zugelassenes Bestattungsunternehmen ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll ausstellen. Das Bestattungsbüro stellt bei Vorweisen des Originals dieses Protokolls den Leichenpass aus. Diese Dokumente erlauben dem Bestattungsunternehmen, den Leichnam zu transportieren und dem Zielfriedhof zu übergeben. Die Kosten dafür übernehmen die Angehörigen.