Tot geborene Kinder

Abt. 10E, Blick aufs Kindergrabfeld der Abteilung 10. Foto: Frau Dr. Kerstin Rödiger (Seelsorgerin Unibas)

Die Bestattung eines tot geborenen Kindes ist für die Eltern besonders wichtig, um sich würdevoll von ihrem Kind zu verabschieden und die tiefe Trauer zu verarbeiten.

Wie können wir unser tot geborenes Kind bestatten?

Kinder, die nach der 22. Schwangerschaftswoche (bzw. ab 500 Gramm Gewicht) tot zur Welt kommen, werden in einem kleinen Särglein auf dem Kinderfeld des Friedhofs am Hörnli beigesetzt. Bitte benachritigen Sie das Zivilstandsamt innert drei Tagen nach der Geburt. Die Bestattung ist für Einwohnerinnen und Einwohner des Kanton Basel-Stadt unentgeltlich.

Für Kinder, die vor diesem Zeitpunkt tot geboren werden, gibt es kein standardisiertes Verfahren und keine Meldepflicht für Eltern. Auf dem Friedhof am Hörnli haben Eltern aber verschiedene Möglichkeiten, ihr Kind zu bestatten: In einem anonymen Gemeinschaftsgrab, in einem Familiengrab oder in einer Urnennische.

Eltern, die eine Frühgeburt bestatten möchten, können sich direkt bei der Verwaltung des Friedhofs am Hörnli unter folgender Telefonnummer melden: 061 605 21 00.
 

Gedenk- und Trauerfeier für frühverstorbene Kinder

Für alle Betroffenen findet jährlich am zweiten Dienstag nach Ostern eine Gedenk- und Trauerfeier für frühverstorbene Kinder statt. Der Anlass wird organisiert durch die Spitalseelsorge. Details zum nächsten Anlass finden Sie hier.