Vernehmlassung Unterschutzstellung Eisweiher

Entenweiher Lange Erlen

Öffentlichen Vernehmlassungen zur Aufnahme des Eisweihers in das Inventar der geschützten Naturobjekte

Öffentliche Vernehmlassung zur Aufnahme des Naturobjekts Eisweiher, Gemeinde Riehen, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Stadt

Das Gebiet Eisweiher in Riehen ist vor allem als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung sehr wertvoll. Es zeichnet sich durch eine Vielfalt seltener, geschützter sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aus. Um dieses Naturobjekt langfristig zu erhalten, soll es in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Stadt aufgenommen und unter Schutz gestellt werden.

Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zu der geplanten Unterschutzstellung und der Allgemeinverfügung zu äussern. Die Stellungnahme ist schriftlich und begründet bis Dienstag, 16. August 2022, an die Stadtgärtnerei, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen.

Die Dokumente zur Vernehmlassung können vom 16. Mai 2022 bis 16. August 2022 werktags von 8.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während der Zeit der Vernehmlassung unter den Telefonnummern 061 267 67 22 und 061 267 67 37 entgegengenommen