Allgemeine Informationen zu Baugesuchen

Gerüst an einem Baum

Nebst Parkanlagen und mit Bäumen gesäumte Strassenzüge tragen auch Grünflächen auf Privatarealen wie Vorgärten, Aussenanlagen bei Wohnüberbauungen, private Gärten und sogar Freiflächen in Gewerbegebieten nicht nur viel zur Lebensqualität bei sondern leisten auch einen grossen Beitrag im Sinne des Naturschutzes.

Im Zuge der Verdichtung werden immer mehr Grundstücke dichter bebaut und somit Frei- und Grünflächen verringert. Den verbleibenden und den im Rahmen einer Neubebauung entstehenden Aussenräumen und den Bäumen eine besondere Bedeutung zu. Die innerstädtische Durchgrünung sowie der Baumbestand auf Privatareal sollen auch in Zukunft erhalten werden, damit die Lebensqualität in der Stadt für Menschen, aber auch für die Flora und Fauna gewährleistet werden kann. Sind auf einem Grundstück Baumassnahmen geplant, so werden diese unter Einbezug der Natur, der Bäume und der Landschaft und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen vorgenommen. Befinden sich geschützte Bäume oder andere wertvolle Vegetation auf der betroffenen Parzelle, wird bereits in der Planungsphase abgeklärt, wie diese Elemente und Lebensräume in der Planung berücksichtigt und in das Projekt integriert werden können. Eine frühzeitige Einbindung entsprechender Fachpersonen wie Baumpfleger, Landschaftsarchitekten und Biologen kann helfen, die Erhaltungswürdigkeit geschützter Bäume oder einzelner naturschützerisch wertvoller Elemente zu prüfen, das Projekt darauf abzustimmen und einen qualitativ hochstehenden Aussenraum unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen zu planen.

Baumschutzgesetz
Baumschutzverordnung
Jagdgesetz

Jede Bauherrschaft kann einen Beitrag zur Lebensraumvielfalt und zum Schutz wertvoller Bäume und Natursubstanz leisten.

Verfahren
Das Baubewilligungsverfahren wird vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat koordiniert. Diese Dienststelle erstellt die Bauentscheide und überwacht die Bauausführung bis zur Baufreigabe. Es bestimmt für jedes Baubegehren die mitwirkenden Behörden, leitet diesen die Begehren zu und überwacht die Termine. Auf der Homepage des Bau- und Gastgewerbeinspektorates finden Sie die Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den zuständigen Mitarbeitenden und den entsprechenden Gebühren.

Website Bau- und Gastgewerbeinspektorat


Der Kanton ist von Gesetzes wegen verpflichtet, inner- und ausserhalb des Siedlungsgebietes für ökologischen Ausgleich zu sorgen, schützenswerte Lebensräume zu erhalten oder bei unvermeidbaren Eingriffen deren Ersatz zu gewährleisten und Massnahmen zum Biotopverbund zu schaffen. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat bezieht deshalb die Stadtgärtnerei bei Bauvorhaben mit geschütztem Baumbestand, Veränderungen in der Umgebung, Gebäuden mit Flachdächern sowie bei sämtlichen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes mit ein. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden Auflagen gemacht, welche unter anderem die Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes und des Baumschutzes berücksichtigen.

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