Vorgarten und Umgebung

Baumstamm liegend, beginnende Zersetzung / Vermoderung, vereinzelter Pflanzenbewuchs, Foto: Robert Adam, adamphotography.ch

Die Natur macht nicht am Rand zum Siedlungsgebiet halt. Voraussetzung für eine Stadtnatur sind Strukturen und Flächen, von denen aus eine Ausbreitung möglich ist. Nur so findet eine Vernetzung zwischen der offenen Landschaft und dem Siedlungsraum statt.

Förderung und dem Schutz naturnaher Flächen

Der Förderung und dem Schutz naturnaher Flächen kommt daher ein hoher Stellenwert zu. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und das kantonale Gesetz über den Natur und Landschaftsschutz verpflichten den Kanton dazu, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Das heisst unter anderem standortheimische Pflanzen werden bewusst begünstigt, Nistmöglichkeiten einiger selten gewordener heimischer Tierarten gefördert und Belagsflächen wo möglich entsiegelt.

In Basel-Stadt setzt seit 1996 das behördenverbindliche Naturschutzkonzept diejenigen Gebiete fest, in denen Naturschutz vorrangig ist oder die naturschutzfachlich zu entwickeln sind. Das Kernthema des Konzepts ist der Arten- und der Biotopschutz. Mit der Sicherung und Mehrung der natürlichen Lebensräume und der Förderung von Biotopverbundsystemen soll dem allgemeinen Artenrückgang entgegengewirkt werden. Naturkorridore müssen auch im dicht besiedelten Gebiet bestehen bleiben. Diese Achsen verbinden naturbelassene Gebiete und gewährleisten so den Austausch von Flora und Fauna.

Das kantonale Inventar der schützenswerten Naturobjekte gibt Auskunft über die besonders wertvollen Flächen des Kantons.

Lebensräume und Naturquellen vor der eigenen Haustüre

Der Kanton und die Gemeinden kommen dieser Pflicht insbesondere auf öffentlichen Flächen nach. Doch auch private Gärten können im Kleinen Lebensraum und Nahrungsquelle für Wildtiere wie Vögel, Fledermäuse, Insekten, Igel und andere Kleinsäuger bieten.

Grüne, blühende und artenreiche Gärten und Grünflächen sind auch für uns Menschen von grossem Wert, haben sie doch zudem eine ausgleichende und belebende Wirkung auf das Stadtbild und das Stadtklima und beeinflussen das körperliche und seelische Wohlbefinden positiv. Übertriebener Ordnungssinn und monotone Aussenanlagen oder gar vegetationsfreie Steinanlagen verhindern ein vielfältiges Pflanzen- und Tierleben. Der Erfolg von Artenförderungsmassnahmen im Siedlungsbereich hängt stark davon ab, inwieweit die Bevölkerung von diesen Bestrebungen überzeugt ist und diese nach ihren Möglichkeiten umsetzt.

Sanierungen, Umbauten und Neubebauungen bieten die Chance, neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Bereits in der Planungsphase gilt es daher, die Aspekte des ökologischen Ausgleiches zu berücksichtigen. In der Broschüre "Willkommen Gartenrotschwanz – Massnahmen zur Förderung naturnaher Gärten" finden Sie zahlreiche Informationen und Anregungen zur Gestaltung eines naturnahen Gartens.

Begrünte Vorgärten steigern die Wohnqualität

Der Vorgarten erfüllt eine wichtige Funktion im Strassen- und Stadtbild und dient der Auflockerung und Belebung von Strassenzügen. Grüne, abwechslungsreiche und lebendige Vorgärten tragen entscheidend zur Wohnlichkeit eines Quartiers bei.

Es liegt darum im öffentlichen Interesse, Vorgärten zu begrünen. So ist in § 55 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vorgeschrieben, die zwischen Bau- und Strassenlinie liegende Grundstückfläche als Garten oder Grünfläche anzulegen. Zugänge und andere standortgebundene Bauten, Anlagen und Einrichtungen sind möglich. Diese Gesetzesgrundlage bewirkt, dass die Vorgärten in Basel und in den Landgemeinden nicht von Autos dominiert werden, sondern vielerorts bunte, erfrischende Grünstrukturen das Strassenbild prägen.

Grundsätzlich ist es den Eigentümerinnen und Eigentümern überlassen, wie sie ihren Vorgarten gestalten wollen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und des zur Verfügung stehenden Platzes bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten mit Bäumen, Heckeneinfassungen, Stauden, Rosen oder Kletterpflanzen. Zugänge und Veloabstellplätze lassen sich gut in eine begrünte Umgebung integrieren.

Ökologischen Anliegen früh in der Planungsphase berücksichtigen

Aussenräume erfüllen verschiedenste Funktionen wie Spielen, sich Erholen, Gärtnern. Bei der Gestaltung des Aussenraumes dürfen gerade deshalb die Aspekte des ökologischen Ausgleiches nicht fehlen. Bei einem zeitgemässen Bauvorhaben sollten die ökologischen Anliegen schon in einer frühen Planungsphase mit eingebaut werden. Vielfalt und Strukturreichtum im Garten werden seine Nutzer und Nutzerinnen mit Blüten, Farben, Duft und dem Erleben der Jahreszeiten belohnen. Kinder können auch in der Stadt das Zusammenleben mit Pflanzen und Tieren erfahren, ältere Menschen werden sich in einer farbenfrohen Umgebung niederlassen und dem Summen der Insekten lauschen können. Randbereiche können sich zu äusserst wertvollen Überlebensstandorten für spezielle Tier- und Pflanzenarten entwickeln und Brücken schlagen, in Zonen, welche ansonsten unüberwindliche Hindernisse bilden würden.

Im Bau- und Planungsgesetz ist in den numerischen Zonen, mit Ausnahme der Zonen 5, 6 und 7, ein Mindestanteil an Grün vorgeschrieben (§52 BPG). Dank diesen Vorgaben wird eine Durchgrünung des Siedlungsgebietes auch auf Privatareal gewährleistet. In Kombination mit einer vielfältigen, arten- und strukturreichen Umgebungsgestaltung wird ein wichtiger Beitrag zur Biotopvernetzung geleistet.