Fledermäuse

Graues Langohr (Plecotus austriacus), Foto: www.fledermausschutz.ch

In der Schweiz kommen rund dreissig Fledermausarten vor.

Im Kanton Basel-Stadt konnten bisher 22 Fledermausarten nachgewiesen werden. Diese Artenzusammensetzung entspricht einem urban geprägten Kanton. Die nachgewiesenen Fledermausarten sind alle mehr oder weniger stark gefährdert. In der Schweiz sind alle einheimischen Fledermausarten bundesrechtlich über das Natur- und Heimatschutzgesetz und aufgrund von internationalen Abkommen geschützt. Daher sind Schutzmassnahmen für die Basler Fledermäuse gesetzlich vorgeschrieben und nötig, um ihre Artenvielfalt im Kanton zu erhalten.

Die nachtaktiven Tiere sind heutzutage zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Nebst dem Quartierverlust an Gebäuden – etwa durch Dachstocksanierungen oder umnutzungen leiden die Tiere unter nächtlichen Beleuchtungen und unter Insektenschwund.
In der Stadt stellt insbesondere die Beleuchtung ein Problem dar. Nur wenige Arten, wie beispielsweise die Zwergfledermaus, wagen sich im Lichtkegel der Laternen auf die Jagd. Die Mehrheit der Fledermausarten hingegen, wie das vom Aussterben bedrohte Graue Langohr, sind lichtscheu. Um zu überleben, sind sie auf durchgehende Dunkelkorridore als Jagdlebensraum angewiesen.
Ferner können Unterhaltsarbeiten an Bäumen lokale Fledermausarten gefährden. Mit umsichtiger Arbeitsweise und geeigneten Schutzmassnahmen bei der Baumpflege und bei Fällungen können wir dazu beitragen, Fledermäuse vor Schaden und Lebensraumverlust zu bewahren.

Um die Zukunft der nachtaktiven Flattertiere zu sichern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Fledermäuse können durch die Gestaltung eines naturnahen Gartens mit einem hohen Insektenreichtum gefördert werden. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.