Partizipation

Umgestaltungen beeinflussen das Lebensumfeld der Quartiersbevölkerung. Die Basler Kantonsverfassung sieht vor, alle Betroffenen in den Meinungs- und Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.
Kantonsverfassung § 55 zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung
Gemäss § 55 der Kantonsverfassung soll die Quartierbevölkerung in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden in Belangen, die sie besonders betreffen. Die Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung vom 22. Mai 2007 sowie der Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung in der Stadt Basel setzen diesen Auftrag um.
Die Fachstelle Stadtteilentwicklung (Kontaktstelle für Quartiersarbeit) agiert bei der Mitwirkung der Quartierbevölkerung als Triagestelle innerhalb der Verwaltung, lädt zu Auslegeordnungen ein und stellt das Controlling sicher.
Die Verordnung regelt das Vorgehen: Die zuständige Behörde hört die Quartierbevölkerung. Informelle Mitwirkungsprozesse ermöglichen der interessierten Bevölkerung die aktive Teilnahme an Veränderungen und fördern das Verständnis für demokratische Abläufe. Informelle Mitwirkung ist nicht repräsentativ, diesen Anspruch kann nur die gewählte Legislative oder eine Volksabstimmung erfüllen. Informelle Verfahren ergänzen die formellen Verfahren.
Die rechtsverbindlichen Entscheide werden jeweils im formellen Rahmen gefällt (Regierungsrat, Grosser Rat, Volksabstimmung). Zur formellen Mitwirkung zählen das Stimm- und Wahlrecht, die Initiative, das Referendum, die Petition sowie die Mitwirkungsrechte in der Raumplanung (Planauflage, Einsprache, etc.).
Konkrete Partizipation ist ein «Austauschprozess zwischen mehreren Personen oder Personengruppen beziehungsweise deren Repräsentanten» (aus ZORA). Dazu gehören Informationsveranstaltungen, Anhörungen, Beteiligungen, Workshops usw. Dabei bringt die interessierte Bevölkerung ihr (lokales) Wissen und ihre Anliegen und Rückmeldungen strukturiert ein.